Tattoostudio Würzburg

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – STICHFEST WÜRZBURG

I. ALLGEMEINES

1. Für die Beauftragung des vom Inhaber Christian Schömig geführten Tattoostudios „Stichfest“ (im Folgenden „Stichfest“ genannt) für die Umsetzung einer Tätowierung gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Andere AGB werden von Stichfest nicht akzeptiert und werden daher nicht Bestandteil dieses Vertrages; dies gilt insbesondere auch für solche AGB, die inhaltlich über diese AGB hinausgehen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter der E-Mail Adresse: Stichfest@web.de

II. TÄTOWIERBEDINGUNGEN

1. Eine Tätowierung bei Stichfest setzt grundsätzlich die Volljährigkeit voraus. In Ausnahmefällen kann, mit einer schriftlichen Einverständniserklärung, Vorlage des Personalausweises und dem persönlichen Beisein der Eltern auch vor Vollendung des 18. Lebensjahres tätowiert werden.
2. Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen werden nicht tätowiert.
3. Stichfest behält sich vor Aufträge unbegründet abzulehnen.
4. Der Kunde ist verpflichtet, Stichfest über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren (z.B. HIV, Hepatitis, Epilepsie, Diabetes etc.).
5. Das Tätowieren stellt einen Eingriff in die körperliche Integrität dar. Bei Vertragsabschluss willigt der Kunde in den Tätowiervorgang ein und bestätigt, umfangreich über alle Risiken aufgeklärt worden zu sein (insbesondere die Gefahr vor Infektionen oder Entzündungen, allergische Reaktionen, Kreislaufbeschwerden, Schmerzen wie auch seine Nachsorgepflicht). Um diese Risiken nach Möglichkeit zu minimieren, garantiert Stichfest eine strikte Beachtung aller gesetzlich vorgeschriebenen Hygienestandards und weist den Kunden nachdrücklich darauf hin, die ausgehändigten Pflegehinweise zu beachten.
6. So kann es sein, dass während des Heilungsprozesses gewisse Motivveränderungen eintreten (Besenreisser, sog. Blow-Outs, Farb- und Intensitätsverlust, Farbunterspülungen ins Bindegewebe, unkontrollierter Farbverlauf unter der Haut). Solche Veränderungen können auf einer normalen Hautreaktion basieren, beruhen aber oftmals auf fehlerhafter Nachsorge. Der Kunde wurde über die notwendige Nachsorge der Tätowierung aufgeklärt, und nimmt zur Kenntnis, dass Nachlässigkeiten zu qualitativen Verlusten führen können. Für die bezeichneten Risiken übernimmt der Kunde die alleinige Verantwortung.
7. Stichfest erstellt für jeden Kunden ein individuelles Tätowiermotiv, sofern nicht anders gewünscht oder vereinbart. Die gefertigten Motive dienen als Vorlage, die eine Vorstellung davon ermöglichen soll, wie das Tattoo aussehen soll. Absolute Identität zwischen dem gezeichneten Motiv und der Tätowierung wird es nie geben können, denn die Haut ist ein besonderes Medium, das sich naturgemäß anders verhält als Papier. Es kann z.B. zu einer anderen Farbwirkung oder Intensität der Farben kommen. Zudem erfordert die Tätowierung eine Anpassung des Entwurfs an die individuelle Körperform. Unter Umständen kann dies punktuelle Abweichungen von der Vorlage erforderlich machen. Die notwendige künstlerische Freiheit wird dem Tätowierer eingeräumt. Die Fotodokumentation der Arbeiten aus dem Hause Stichfest zeigen zudem, wie ein bestimmter Stil unter der Haut wirkt.

III. TERMINE UND ZAHLUNGEN

1. Bei Beauftragung erhält Stichfest eine Anzahlung in Höhe von 50%, mindestens aber € 50, die mit dem Endpreis verrechnet wird. Der Restbetrag wird an dem Tag der ersten Sitzung fällig, bevor mit dem Tätowieren begonnen wird.
2. Alternativ können auch 100% des Honorars angezahlt werden.
3. Bezahlung nur in bar.
4. Die Haut ist ein sensibles Organ, das nicht immer gleichermaßen zur Aufnahme von Farbe in der Lage ist. Sollte nach der Auffassung des Tätowierers am Tag der Sitzung die körperliche Verfassung des Kunden ein optimales Ergebnis gefährden (bspw. starkes Bluten), behält sich Stichfest vor, die Sitzung abzubrechen und zu verschieben.
5. Ist es dem Kunden nicht möglich, einen Termin wahrzunehmen, hat er den Termin mindestens 24 h vorher zu verschieben. Wird der Termin nicht verschoben und ist es Stichfest nicht möglich, den Ausfall anderweitig zu nutzen, behält sich Stichfest vor, dem Kunden den Ausfall in Rechnung zu stellen. In diesem besonderen Fall werden pauschal 250€ pro Stunde veranschlagt. Diese Pauschale liegt nicht der Kalkulation von Honoraren für Tätowieraufträge zu Grunde.
6. Das Honorar für einen Tätowierauftrag richtet sich nach Größe, Kolorierung, Körperstelle, eventuellen Veränderungen an der Vorlage und dem künstlerischen sowie technischen Niveau und wird für jeden Auftrag individuell und pauschal vor Beauftragung festgelegt.
7. Sollte sich der Auftrag seitens des Kunden verändern und zieht dies eine Veränderung des vereinbarten Aufwandes dar, so wird das Honorar neu kalkuliert.
8. Sollte ein Kunde einen Auftrag komplett stornieren möchten, so ist dies innerhalb der ersten 14 Tage nach Beauftragung möglich. Es sei denn es ist bereits ein Arbeitsaufwand für Stichfest entstanden. In diesem Fall wird die geleistete Arbeit in Rechnung gestellt und mit der Anzahlung verrechnet.
9. Bei Stornierungen nach der 14 tätigen Frist wird die Anzahlung als Gutschein erstattet. Nicht in Geld.
10. Gutscheine sind übertragbar und 3 Jahre gültig.
11. Nachstechen ist innerhalb von 3 Monaten kostenlos möglich, nach Ablauf von 3 Monaten zahlungspflichtig.

IV. GERICHTSSTAND UND SALVATORISCHE KLAUSEL

1. Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Der Gerichtsstand ist Würzburg.
3. Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen Stichfest und dem Kunden unwirksam so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt.